direkte Finanzhilfen

direkte Finanzhilfen
Form von  Subventionen, durch die dem begünstigten Unternehmen für bestimmte Aufwendungen, z.B. Investitions-, Personal- oder auch Sachkosten, aus Mitteln öffentlicher Haushalte eine (teilweise) Kostenerstattung gewährt wird.
- Beispiele:  Investitionsförderung,  Forschungs- und Entwicklungsförderung.
- Vgl. auch  Wirtschaftsförderung.

Lexikon der Economics. 2013.

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